Tattersall Lorenz gewinnt Berliner Volksbank für Minderheitsbeteiligung
Tattersall Lorenz und die Berliner Volksbank (BVB) haben entschieden, ihre langjährige Zusammenarbeit durch eine Beteiligung der BVB als Gesellschafterin zu institutionalisieren. Eine 100%ige Tochtergesellschaft der Berliner Volksbank übernimmt im Rahmen einer Kapitalerhöhung eine Minderheitsbeteiligung von 25 % an der TATTERSALL·LORENZ Immobilienverwaltung und -management GmbH. Die übrigen Anteile bleiben zu jeweils 37,5 % bei den Unternehmensgründern Susanne Tattersall und Christian Lorenz. Die Geschäftsführung liegt unverändert bei Susanne Tattersall.
Ziel der strategischen Partnerschaft ist es, Grundlagen für die weitere Expansion des Unternehmens, Digitalisierung und mögliche neue Standorte zu legen. Tattersall Lorenz ist in den vergangenen Jahren enorm gewachsen. Von 1,2 Mio. Quadratmetern betreuter Mietfläche (2016) stieg das Volumen auf 3,4 Mio. Quadratmeter (2019).
Susanne Tattersall: „Die Beteiligung der BVB wird uns optimal für das weitere strategisches Wachstum aufstellen und die Gesellschaft in der genossenschaftlichen Finanzgruppe des Investors verankern. Wir sind damit optimal aufgestellt, um weiteres institutionelles Dienstleistungsgeschäft zu übernehmen und die Qualifizierung der Gesellschaft vorantreiben.“
Frau Dr. Caroline Toffel, Vorstand der Berliner Volksbank und verantwortlich u. a. für das Beteiligungsmanagement: „Wir verfolgen das langjährige, organische Wachstum von Tattersall Lorenz und sehen ihre professionelle Arbeit in einem umkämpften Markt. Wir freuen uns über diese strategische Partnerschaft mit einem vorbildlichen Unternehmen des Berliner Mittelstands.“
Die Team-Struktur, die Betreuung der Kunden und die Verteilung der Standorte Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover und Stuttgart bleiben von der Entscheidung unberührt.
Die BVB wurde von Ernst & Young (EY) und Rechtsanwältin Karin Arnold beraten, Tattersall Lorenz von bdp Hamburg Steuerberatung, Ritterwald Unternehmensberatung GmbH und Rechtsanwalt Dr. Lars Friske, METIS Rechtsanwälte LLP.